
Der Wasserverband Hochsauerland beantragte 1994 eine Erlaubnis zur Wasserentnahme von 2 Mio. m³/a aus der Sorpetalsperre zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in seinem Verbandsgebiet. Dieses Wasserrecht wurde im September 1998 unter Bedingungen und Auflagen erteilt.
Die Sorpetalsperre wurde 1935 durch den Ruhrtalsperrenverein (RTV) in Betrieb genommen. Sie hat - nach den Instandsetzungsarbeiten im Jahre 1961 - einen Gesamtstauraum von ca. 71 Mio. m³ und wird heute durch den Ruhrverband (RV) betrieben. Der Ausbaugrad beträgt 158 %. Sie ist damit ein Überjahresspeicher. Ihre Nutzungsarten sind Niedrigwasseranreicherung, Trinkwassergewinnung, Energieerzeugung sowie Freizeit- und Erholung. Das Einzugsgebiet ist ca. 100 km² groß und die Landflächen unterteilen sich in Ackerflächen (10 %), Weide- und Wiesenflächen (20 %), Forstflächen (66 %) und in bebaute Flächen (4%). Die Rohwasserentnahme erfolgt über den Grundablass, dessen Einlauf bei ca. 13 m über der Talsperrensohle liegt.
Wie bei vielen anderen Regenwasserspeichern ist das Wasser weich und gering kalkaggressiv (überschüssige Kohlensäure). Zeitweise sind erhöhte Eisen- und Mangankonzentrationen sowie mikrobiologischen Belastungen beobachtbar. Aus diesen Gründen gehört die Talsperre gem. EG-Richtlinie 75/440/EWG der Kategorie A 2 an.
Die Stadtwerke Sundern entnehmen seit 1980 Wasser aus der Sorpetalsperre, um damit Teile ihres Stadtgebietes mit Trinkwasser zu versorgen. Es handelt sich im vorliegenden Fall um eine Sonderkonstruktion der Wasserversorgung, da das Wasserrecht dem WVH verliehen wurde, der sich jedoch zur Weiternutzung dieses Wasserrechtes der Stadtwerke Sundern bedienen muss (Aufbereitung des entnommenen Talsperrenwassers), um qualitativ und quantitativ einwandfreies Trinkwasser an seine Verbandsmitglieder abgeben zu können. Hierzu verpflichteten sich die Stadtwerke Sundern in einem privatrechtlichem Vertrag mit dem WVH, der seinerseits die Ertüchtigung der Trinkwasseraufbereitungsanlage mit erheblichen finanziellen Mitteln unterstützte.
Auf Grund des beantragten Wasserrechtes durch den WVH und der damit einhergehenden Erhöhung der Entnahmemenge um das 3,5-fache, sahen es die beteiligten Fachgremien (Gesundheitsamt, Untere Wasserbehörde, Staatliche Umweltamt, Bezirksregierung, WVH und in beratender Funktion das Hygieneinstitut Gelsenkirchen) als zwingend notwendig an, die vorhandene Trinkwasseraufbereitungsanlage des Wasserwerkes Sorpe der Stadtwerke Sundern zu ertüchtigen. Das Planungsziel der Ertüchtigung war zum einen die mikrobiologischen Belastungen zu minimieren (einschließlich Cryptosporidien und Giardien) und zum zweiten, kurzfristig wechselnde Durchsatzmengen in der Anlage sicher zu beherrschen, ohne die bauliche Substanz des Wasserwerkes zu erweitern.
Nach Einholen verschiedener Vorschläge zur Ertüchtigung der vorhandenen Trinkwasseraufbereitungsanlage entschieden sich die Stadtwerke für die Technik der Ultrafiltration mit Membranen. Diese Entscheidung wurde auch von den o.a. Fachgremien einvernehmlich befürwortet und von der Bezirksregierung Arnsberg in einem § 49 LWG-Anzeigeverfahren positiv beschieden.

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